
Bei der Zustimmung zum Datensammeln per Cookies dürfen Internetnutzern keine vorausgefüllten Einwilligungen aufgetischt werden. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass dem Setzen von Cookies aktiv zugestimmt werden muss. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-673/17). Der Branchenverband Bitkom sieht weitreichende Auswirkungen für Internetnutzer und Webseitenbetreiber.
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